Ein Mann in Arbeitskleidung verlegt Rollrasen um ein rundes Beet in einem Vorgarten

Barriere-
freiheits-
erklärung

(Stand der Erklärung: 13.05.2025)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://zusammen-werk.de

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13.05.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbsteinschätzung sowie auf den Prüfungsergebnissen von Lighthouse (Google) und WAVE (web accessibility evaluation tool).


Nicht barrierefreie Inhalte:

Derzeit sind folgende Bereiche nicht oder nur teilweise barrierefrei:

  • Bedingt durch das Corporate Design von ZusammenWerk sind Kombinationen aus Text- und Hintergrundfarben möglich, die einen nicht hinreichenden Kontrast aufweisen. Wir sind bemüht, diese einschränkenden Kontraste auf unserer Homepage zu vermeiden.



Barrierefreie Funktionen

  • Textgröße und Kontraste: Unsere Website bietet eine klare Lesbarkeit durch angemessene Schriftgrößen und kontrastreiche Farbkombinationen.
  • Navigation: Die Website ist mit der Tastatur vollständig navigierbar, und wir haben sichergestellt, dass wichtige Informationen auch ohne Maus zugänglich sind.
  • Alternativtexte: Alle Bilder und Grafiken auf der Website sind mit Alternativtexten versehen, um auch Nutzern mit Sehbehinderungen eine vollständige Informationserfassung zu ermöglichen.
  • Formulare: Die Eingabefelder sowie Links und Schaltflächen sind über die Tastatur bedienbar.


ReadSpeaker

Um eine größtmögliche Barrierefreiheit bieten zu können, nutzen wir auf unserer Seite das Tool von ReadSpeaker. Damit dieses genutzt werden kann, muss dem gleichnamigen Cookie zugestimmt werden.

Der ReadSpeaker stellt die erforderlichen Werkzeuge bereit, um die Barrierefreiheit effektiv und nachhaltig zu garantieren. Das Tool ist in den Code unserer Website integriert und bietet dadurch von Anfang an ein großes Maß an Barrierefreiheit, ohne nachträglich Overlay-Tools nutzen zu müssen. Mit Hilfe der Text-to Speech-Lösungen von ReadSpeaker bieten wir einen einfacheren Zugang zu unseren Inhalten und ermöglichen damit Menschen mit Lernschwäche, sprachlichen Einschränkungen, verminderter Sehfähigkeit und Leseschwäche den Zugriff zu unseren digitalen Inhalten. Sprachausgabegeräte für Unterstützte Kommunikation (AAC) und andere Hersteller von Sprachausgabegeräten können das Tool von ReadSpeaker optimal nutzen.


Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

ZusammenWerk gemeinnützige GmbH
Siemensstr. 6
49356 Diepholz

ein Tochterunternehmen der Delme-Werkstätten gemeinnützige GmbH,  Industriestr. 6, 27211 Bassum

Vertreten durch:
Frau Nahid Chirazi

Telefon: 05441 - 5923 2610
E-Mail: info@zusammen-werk.de

 

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

 

Datum der Veröffentlichung der Website: Mai 2025